AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Gästeführer Klaus Pohl, nachfolgend Veranstalter genannt, für die Durchführung von Stadtführungen.

Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters nicht enthalten sind.

Leistungsumfang

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich vom Veranstalter informiert. Die Höhe des vereinbarten Führungshonorars wird hiervon nicht berührt.

Gruppengröße

Die maximale Gruppengröße für gebuchte Führungen ist entsprechend dem Angebot zu entnehmen.

Hinweis zur Stadtkirche und zur Schlosskirche

Bei kirchlichen Veranstaltungen (Hochzeit, Taufe, Kontert etc.) kann es trotz Bestätigung kurzfristig dazu führen, dass die Kirchen nicht von innen besichtigt werden können. Das ändert nichts am vereinbarten Honorar. Ich bitte um Verständnis, da es sich um ein lebendiges Gotteshaus mit lebendiger Gemeinde handelt, und nicht um ein Museum.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Abreise oder aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Preises.

Aufhebung des Vertrages

Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Veranstalter von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftragsgebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Abbruch der Führung

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Führung zu verweigern oder eine bereits begonnene Führung sofort abzubrechen, sofern sich einzelne Teilnehmer bzw. die gesamte Gruppe ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhalten, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. persönliche Tätlichkeiten, Beleidigungen u.Ä. gegenüber dem Veranstalter oder anderen Personen). Der Anspruch auf das vereinbarte Honorar bleibt in einem solchen Fall weiter bestehen.

Stornierung

Ein bestätigter Auftrag kann nur in Schriftform (Post, Mail) storniert werden.

Der Auftraggeber kann bis zum 7. Tag vor der vereinbarten Vertragsleistung kostenfrei zurücktreten. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem er beim Veranstalter eingeht. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur geplanten Führung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Ab dem 6. Tag vor dem vereinbarten Termin fällt eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes an.

Ab einem Tag vor dem vereinbarten Termin ist der volle Preis zu bezahlen. Dies gilt auch für Abweichungen von der ursprünglich gebuchten Leistung. (z.B. Umbuchung, Verkürzung der Führung).

Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich als Preise incl. Umsatzsteuer. Diese wird bei Rechnungsstellung ausgewiesen und den genannten Honoraren hinzugerechnet. Dabei findet der zum Zeitpunkt der Führung gültige Umsatzsteuersatz Anwendung.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, ist die Führung vor Ort in bar gegen Quittung beim Veranstalter zu bezahlen. Sofern eine Rechnung im Sinne von $ 14 UStG gewünscht wird, wird gebeten, die dem Veranstalter vorab schriftlich mitzuteilen.

Anfallende Eintrittsgelder, etc. sind vom Auftraggeber zusätzlich zu dem an den Veranstalter zu leistenden Honorar selbst zu tragen, soweit im bestätigten Leistungsumfang nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die entsprechenden Beiträge werden vom Auftraggeber vor Ort direkt beim Betreten der Eintritts pflichtigen Objekte an der dortigen Kasse gezahlt.

Wünscht der Auftraggeber während der Leistungserbringung eine Leistungserweiterung durch den Veranstalter, so hat der Veranstalter das Recht, ein entsprechend höheres Honorar zu fordern.

Gleiches gilt auch, wenn der vertraglich vereinbarte Zeitumfang auf Wunsch der Gäste um mehr als 30 Minuten überschritten wird.

Verspätung / Wartezeiten

Der Veranstalter ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab Beginn des vereinbarten Zeitpunktes der Führung einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Führung, wobei das vereinbarte Honorar vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist.

Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen den Gästen und dem Veranstalter vereinbart werden ob die Führung verkürzt wird (weil z.B. der Veranstalter anderen Verpflichtungen nachkommen muss) oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer mit einem Aufpreis von 15,-€ weiterhin realisiert werden kann.

Wird die Führung verkürzt, fällt das vereinbarte Honorar an.

Wird die Führung auf Wunsch der Gruppe (z.B. für eine Mittagspause) unterbrochen, wird ein zusätzliches Wartegeld von 15,- € pro Stunde berechnet.

Aufsichtspflicht

Bei Führungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Veranstalter keine Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Führung beim Auftragsgeber.

Betreten von Gebäuden

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten von Türmen und Gebäuden im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt!

Urheberrecht

Bild und Tonaufnahmen des Veranstalters sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungsinhaltes sind nicht gestattet.

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und evtl. Schäden bzw. Störungen zu vermeiden.

Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, den Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Geh- und Stehbehinderungen o-ä.) hinzuweisen. Sofern solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Veranstalters keine Haftung für evtl. notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

Eventuell mögliche Beanstandungen sind unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach 6 Monaten, beginnen mit dem Ende der vereinbarten Leistung.

Haftung

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines Vertreters beruhen.

Über die Mitgliedschaft im Verein „Team Lutherweg“ bestehen über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.bvgd.org.

Geltendes Recht

Für alle mit dem Veranstalter abzuschließenden / abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Veranstalter erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Veranstalter vereinbart ist, findet das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Veranstalter ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend machen.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Falle die gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftraggeber einer Leistung erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung / Buchungsbestätigung an den Veranstalter, Gästeführer Klaus Pohl, an.